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Aktuelles

Grundsteuerreform 2022

Zum Jahreswechsel ist ein neues Grundsteuerreformgesetz in Kraft getreten nach dem sämtliche in Deutschland belegenen Grundstücke und Gebäude auf den Stichtag 1.1.2022 neu zu bewerten sind. Ab dem Jahr 2025 folgt dann die Festsetzung der Grundsteuern auf Basis der aktualisierten Werte.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherige Grundsteuer, bzw. die zugrundeliegenden historischen Wertermittlungen, für verfassungswidrig erklärt hat.

Der Gesetzgeber hat reagiert und eine Neubewertung gesetzlich verankert. Diese Reform sieht ein Bundesmodell sowie eine Öffnungsklausel für die Bundesländer vor. Diese ermöglicht es den Ländern, eigene Grundsteuergesetze zu verabschieden. Von dieser Möglichkeit haben sieben der 16 Bundesländer Gebrauch gemacht, so dass bundesweit ein Flickenteppich verschiedenster Regelungen entstanden ist.

Das Land Hamburg setzt beispielsweise auf ein Modell, welches die Wohnlage berücksichtigt. Niedersachsen und Hessen verwenden ein Flächen-Lage-Modell und Bayern ein reines Flächenmodell. Berlin und Schleswig-Holstein behalten nach derzeitigem Stand das Bundes-modell bei.

Für die (Neu-)Bewertung ist für jedes Grundstück bzw. Gebäude eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER einzureichen. Nach Planung der Finanzverwaltung soll dies ab dem 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist nach aktuellem Stand der 31.10.2022.

Das bisherige dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer wurde beibehalten:

1. Stufe: Ermittlung des Grundsteuerwerts

2. Stufe: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags

3. Stufe: Anwendung des Hebesatzes und Festsetzung der Grundsteuer

MOORE BRL unterstützt Sie bei der fristgerechten Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Für einen möglichst effizienten Prozess wird eine webbasierte Software mit hohem Grad an digitaler Belegführung eingesetzt (GrundsteuerDigital).

Diese digitale Lösung kann voraussichtlich Mitte des ersten Quartals 2022 zur Anwendung kommen. Wir halten Sie über die weiteren Details und zum Vorgehen für die Erstellung der Grundsteuererklärungen 2022 auf dem Laufenden.

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