Aktuelles

Meldepflicht zum Transparenzregister

Haben Sie schon an die Eintragungspflicht für alle deutschen und ausländischen Gesellschaften mit Bezug zu Deutschland im Transparenzregister gedacht? Bereits mit Wirkung zum 1. August 2021 wurde das Transparenzregister in ein für nahezu alle Unternehmen verpflichtendes Vollregister umgewandelt. Je nach Gesellschaftsform laufen 2022 die Übergangsfristen zum März, Juni bzw. Dezember ab.

MOORE BRL unterstützt bei Ermittlung und Eintragung der erforderlichen Informationen

MOORE BRL empfiehlt, die Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Eintragungen im Transparenzregister schnellstmöglich vorzunehmen. Im Falle tatsächlicher Fehler und Nichtmeldungen bestehen erhebliche Bußgeldrisiken.

Gern unterstützen unsere Experten Dr. Nils Harbeck und Dr. Christian Kahle, LL.M. (beide Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei BRL) Sie bei der Vorprüfung zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten, nehmen Ihnen den Eintragungsaufwand und/oder die fortlaufende Meldung ab und dokumentieren diese revisionssicher.

Entnehmen Sie der Broschüre gern weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema.

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International renommiertes Risk Advisory Services (RAS) Team von RSM stärkt BRLund erweitert das Netzwerk von Moore Global

Das RAS-Team von RSM wechselt zum 1. Oktober 2023 als Teil der multidisziplinären Wirtschaftskanzlei BRL in das Moore Global Netzwerk, einem der führenden unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsnetzwerke weltweit.

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Moore BRL in der Lünendonk®-Liste 2023

Die Moore BRL GmbH hat ihren Platz in der Lünendonk®-Liste behauptet und zählt auch in diesem Jahr zu den Top 25 der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften in Deutschland. Die jährlich …

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BRL wächst in Bielefeld

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass sich die BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern mbB zum Jahresbeginn mit der in Bielefeld ansässigen Wirtschaftsprüfungs- und …

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