Aktuelles

Meldepflicht zum Transparenzregister

Haben Sie schon an die Eintragungspflicht für alle deutschen und ausländischen Gesellschaften mit Bezug zu Deutschland im Transparenzregister gedacht? Bereits mit Wirkung zum 1. August 2021 wurde das Transparenzregister in ein für nahezu alle Unternehmen verpflichtendes Vollregister umgewandelt. Je nach Gesellschaftsform laufen 2022 die Übergangsfristen zum März, Juni bzw. Dezember ab.

MOORE BRL unterstützt bei Ermittlung und Eintragung der erforderlichen Informationen

MOORE BRL empfiehlt, die Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Eintragungen im Transparenzregister schnellstmöglich vorzunehmen. Im Falle tatsächlicher Fehler und Nichtmeldungen bestehen erhebliche Bußgeldrisiken.

Gern unterstützen unsere Experten Dr. Nils Harbeck und Dr. Christian Kahle, LL.M. (beide Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei BRL) Sie bei der Vorprüfung zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten, nehmen Ihnen den Eintragungsaufwand und/oder die fortlaufende Meldung ab und dokumentieren diese revisionssicher.

Entnehmen Sie der Broschüre gern weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema.

Zurück

BRL wächst in Bielefeld

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass sich die BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern mbB zum Jahresbeginn mit der in Bielefeld ansässigen Wirtschaftsprüfungs- und …

Zum Artikel

Moore BRL GmbH wieder in den Top-25 der Lünendonk®-Liste

Die Moore BRL GmbH ist 2022 zum dritten Mal in Folge in der Lünendonk®-Liste unter den Top 25 der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften in Deutschland gelistet. Das Top-25-Ranking ist Teil …

Zum Artikel

Frieden für die Ukraine und die Welt #StandWithUkraine

Moore BRL steht an der Seite der Ukraine. Unsere Gedanken sind bei jedem Einzelnen, der unter den Folgen dieses Krieges leidet. Moore BRL Kolleginnen und Kollegen an allen Standorten sind vereint …

Zum Artikel